Angelehnt an ein bekanntes Zitat von Sepp Herberger lässt sich feststellen: Nach der DSGVO ist vor der E-Privacy VO. Übersetzt bedeutet dies: Der dicke Hammer für Werbetreibende und Webseitenbetreiber kommt noch. Und das wohl schon in 2019. Das EU Parlament ringt derzeit mit Ausgestaltung einer Technik Verordnung die es in sich hat. Der Datenschutz wird mit der DSGVO, wie inzwischen alle Unternehmen zu spüren bekommen, streng reglementiert. Die technische Umsetzung in der elektronischen Kommunikation ist allerdings nur sehr vage angerissen. Viele Bereiche bedürfen noch einer exakten Ausformulierung. Dies soll sich Mitte bis Ende 2019 mit Inkrafttreten der E-Privacy Verordnung ändern. Die EPVO wird die alte E-Privacy-Richtlinie von 2002 und die uneindeutige Cookie-Richtlinie von 2009 ersetzen, die uns aktuell die Flut an nervigen Cookie Bannern bescheren.
Was ist E-Privacy
Die über allem schwebende Kernaussage der E-Privacy Verordnung ist im Grunde genommen simpel und einfach. Verfolgt und getrackt werden darf, nicht nur im Internet, nur wer dem Tracking, sei es durch Cookies oder andere Verfahren, ausdrücklich und nachvollziehbar zustimmt. Double Opt-In wird quasi in allen Bereichen zum Standard Verfahren werden.
E-Privacy Verordnung für Unternehmen
Für Unternehmen die Telekommunikationsdienste betreiben wird 2019 ein stressiges Jahr. Jedes gewerbliche Medienangebot muss auf den Prüfstand gestellt werden. Für das normale Unternehmen ist dies in aller Regel die Webseite. Ganz allgemein sind Online Werbeangebote im Focus wenn Tracking Maßnahmen im Spiel sind.
Im Wesentlichen dehnt der aktuelle Entwurf der E-Privacy-Verordnungen deutsche Regelungen des Telemediengesetzes (TMG) und des Gesetzes gegen unlauteren Wettbewerb auf die gesamte Europäische Union aus. Für Telefon-Anbieter, Internet-Provider ändert sich wenig. Wahrscheinlich müssen sie nur den einen oder anderen Passus ihrer Nutzungsbedingungen etwas umformulieren.
Besser geschützt wird auf jeden Fall die Privatsphäre. Beim Zugriff auf Personendaten ist immer die Einwilligung einzuholen. Das automatische Scannen von E-Mails, wie es zum Bsp. Google derzeit bei Google Mail praktiziert, um personalisierte Werbung auszuliefern wird nicht mehr erlaubt sein, es sei denn der Benutzer willigt nachvollziehbar ein.
Der Grundsatz der eindeutigen Willenserklärung in Tracking Maßnahmen wird 2019 zum Standard und wird vor allem die Werbebranche und Affiliate Netzwerke erschüttern. Für Unternehmenswebseiten gilt ab Mitte 2019: Kein Tracking ohne Einwilligung
Wann kommt die E-Privacy
Momentan sieht es ganz danach aus, als würde sich die Einführung der ePrivacy Verordnung weiter hinauszögern. In seinem Update geht der Bundesverband Digitaler Wirtschaft (BVDW) sogar davon aus, dass sie erst Ende 2019 in Kraft tritt und nach einer Übergangsfrist dann erst im Jahr 2021 angewendet werden muss
Tracking-Cookies müssen abgelehnt werden können
Webseitenbetreiber müssen Ihren Besuchern die die Möglichkeit an die Hand geben Traking durch Cookies zu unterbinden. Die derzeit üblichen Cookie-Hinweisbanner ohne Wirkung werden damit obsolet. Eventuell werden sogar schon in den Browsern per default solche Cookies abgelehnt. Auf jeden Fall müssen Unternehmen den Besuchern Ihrer Webseite die Technik zum Ablehnen dieser speziellen Cookies an die Hand geben.
Der gesamten Werbebranche steht eine schwierige Zeit bevor. Personalisierte Werbung wird schwieriger, da kaum jemand freiwillig und kostenlos in seine Verfolgung einwilligt. Geschäftsmodelle die auf Personen-Tracking basieren werden abgemurkst.
Links:
Offizieller Entwurf der Europäischen Kommission zur:
Verordnung über Privatsphäre und elektronische Kommunikation
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